Externe Schweißaufsicht – rechtssicher, flexibel und praxisnah
Wir
übernehmen für Ihren Metall- oder Maschinenbaubetrieb die Aufgaben der
qualifizierten Schweißaufsichtsperson (vSAP) nach DIN EN ISO 14731.
Normgerecht auf Abruf, direkt einsatzbereit und
komplett ohne fixe Personalkosten.
Fachwissen auf Abruf:
Nutzen Sie die Expertise eines qualifizierten Schweißfachingenieurs (IWE) genau dann, wenn Sie ihn im Betrieb oder für Ihre Projekte benötigen.
Keine fixen Personalkosten:
Sparen Sie sich die hohen Lohnkosten für eine dauerhafte Festanstellung einer eigenen Schweißaufsichtsperson.
Sichere Auditierung:
Wir werden offiziell bei Ihrer Zertifizierungsstelle (z.B. nach EN 1090 oder ISO 3834) als Ihre externe Schweißaufsicht benannt und begleiten Sie durch jedes Audit.
Die typischen Hürden bei der Schweißaufsicht im Betrieb
Betriebe
im Stahl-, Metall- und Maschinenbau stehen gesetzlich und normativ
unter erheblichem Druck. Um schweißtechnische Aufträge normgerecht
abzuwickeln oder die EN 1090/ISO 3834 aufrechtzuerhalten, schreibt der
Gesetzgeber eine qualifizierte Schweißaufsichtsperson zwingend vor. Die Umsetzung stellt Betriebe jedoch vor drei ganz konkrete Hürden:
Fachkräftemangel und hohe Lohnkosten
Qualifizierte Schweißfachingenieure (IWE) oder Schweißtechniker (IWT)
sind auf dem Arbeitsmarkt kaum zu finden. Eine Festanstellung in
Vollzeit ist für die meisten kleinen und mittelständischen Betriebe
zudem wirtschaftlich absolut unrentabel, da der eigentliche Aufwand
diese Kapazitäten gar nicht auslastet.
Normative Haftungsrisiken für die Geschäftsführung
Wird die Schweißaufsicht im Betrieb nur „nebenbei“ oder durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal ausgeführt, drohen bei Qualitätsmängeln an tragenden Bauteilen erhebliche zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.Fehlendes schweißtechnisches Fachwissen bei neuen Projekten
Sobald anspruchsvolle Kunden neue Werkstoffe, komplexe Schweißnähte oder
spezielle Verfahrensprüfungen (WPQR) fordern, stößt das Team im
stressigen Fertigungsalltag schnell an seine fachlichen Grenzen. Ohne
Expertenrat im Hintergrund verzögern sich Angebote und Projekte.
Unser Ansatz: Schweißaufsicht direkt aus der Praxis für Ihre Fertigung
Wir stülpen Ihnen keine theoretische Bürokratie über. Als Ihre externe Schweißaufsicht bringen wir die geforderte Qualifikation direkt an Ihre Werkbänke – flexibel, praxisorientiert und verlässlich.
Offizielle Benennung als vSAP
Wir werden vertraglich als Ihre externe Schweißaufsichtsperson (vSAP) nach ISO 14731 benannt und bei Ihrer Zertifizierungsstelle offiziell für Ihren Betrieb hinterlegt.
Laufende Baustellen- und Werkstattbetreuung
Wir besuchen Sie regelmäßig vor Ort im Werk oder auf der Baustelle. Wir
überwachen die schweißtechnischen Abläufe, prüfen Schweißeinstellungen
und stehen Ihren Mitarbeitern als direkter Ansprechpartner zur Seite.
Erstellung und Prüfung von Dokumenten
Wir erstellen Ihre Schweißanweisungen (WPS), verwalten Ihre Schweißer-
und Bedienerprüfungen und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung
schweißtechnischer Pläne für Ihre Kunden.
Koordination von Prüfungen und Qualifikationen
Sollten Schweißerprüfungen ablaufen oder neue Verfahrensprüfungen (WPQR)
für ein Projekt notwendig sein, organisieren und begleiten wir die
Prüfungen direkt vor Ort in Ihrer Werkstatt.
So einfach funktioniert die Zusammenarbeit mit uns
1
Kostenloses Erstgespräch
Wir besprechen Ihre aktuellen Projekte, Ihre Schweißprozesse und die geforderte Qualifikationsstufe Ihrer Schweißaufsicht (z. B. für EN 1090 EXC 2 oder EXC 3).
2
Bestandsaufnahme & Benennung
Wir sichten Ihre schweißtechnischen Nachweise vor Ort. Nach der Erstellung des Aufgabenkatalogs erfolgt die offizielle Benennung bei Ihrer Zertifizierungsstelle.
3
Laufende Betreuung auf Abruf
Wir übernehmen die vereinbarten Aufgaben wie Fristenüberwachungen, WPS-Erstellungen oder Auditbegleitungen. Sie rufen uns einfach an, wenn schweißtechnische Fragen oder Projekte anstehen.
Typische Fragen zur externen Schweißaufsicht
Ja, absolut. Sowohl die DIN EN ISO 14731 (die die Aufgaben der Schweißaufsicht regelt) als auch die EN 1090 und ISO 3834 lassen eine externe Schweißaufsichtsperson explizit zu. Wichtig ist nur, dass die Aufgaben und Verantwortlichkeiten vertraglich klar geregelt sind und die Person regelmäßig im Betrieb anwesend ist, um die Aufsicht tatsächlich wahrzunehmen.
Dafür gibt es keine starre gesetzliche Vorgabe. Die Besuchsintervalle richten sich nach dem Fertigungsumfang, den Schweißverfahren und der Ausführungsklasse (EXC) Ihres Betriebs. In der Praxis vereinbaren wir mit unseren Kunden feste, bedarfsgerechte Intervalle (z. B. monatlich oder quartalsweise) sowie zusätzliche Einsätze bei Großprojekten oder Audits.
Lassen Sie uns Ihr Vorhaben gemeinsam besprechen
In einem kostenfreien, 15-minütigen Erstgespräch klären wir Ihren schweißtechnischen Bedarf und wie wir Ihren Betrieb als externe Schweißaufsicht rechtssicher unterstützen können.
Nutzen Sie das kurze Kontaktformular für Ihr kostenfreies Erstgespräch.