Die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz im Metallbau und Maschinenbau stehen vor einer grundlegenden Verschärfung. Das Europäische Parlament hat sich darauf geeinigt, Schweißrauch offiziell in den Anhang I der EU-Richtlinie 2004/37/EG über die Gefährdung der Arbeitnehmer durch Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe am Arbeitsplatz aufzunehmen. Für metallverarbeitende Betriebe in Niedersachsen und dem gesamten norddeutschen Raum bedeutet diese Entscheidung einen dringenden Handlungsbedarf in der eigenen Fertigung.
Was ändert sich für metallverarbeitende Betriebe?
Bisher unterschieden die Regelwerke beim Schweißen von unlegierten und niedriglegierten Stählen oft sehr differenziert nach den jeweiligen Werkstoffen und Verfahren. Diese Unterscheidung fällt künftig weg. Das Schweißen wird verfahrensübergreifend und werkstoffübergreifend als Tätigkeit mit krebserzeugenden Stoffen eingestuft. Sobald diese EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und in die Technische Regel für Gefahrstoffe, die TRGS 528, überführt wird, greifen für Arbeitgeber weitreichende gesetzliche Pflichten.
Verschärfte Gefährdungsbeurteilung
Jede einzelne Schweißtätigkeit in Ihrem Betrieb muss neu bewertet werden. Die bisherigen Dokumente verlieren durch die neue Einstufung ihre Gültigkeit und müssen lückenlos an die neuen Risikoklassen angepasst werden.
Strenges Minimierungsgebot in der Praxis
Eine einfache Raumlüftung reicht künftig als alleinige Schutzmaßnahme meist nicht mehr aus. Betriebe müssen das Minimierungsgebot strikt umsetzen. Punktgenaue Absaugsysteme, wie beispielsweise brennerintegrierte Absauglösungen, werden flächendeckend zum Standard in der schweißtechnischen Fertigung.
Expositionsverzeichnis mit vier Jahrzehnten Aufbewahrungsfrist
Arbeitgeber werden gesetzlich dazu verpflichtet, ein detailliertes Expositionsverzeichnis für alle betroffenen Mitarbeiter zu führen. In diesem Verzeichnis wird festgehalten, wie lange und welchen Belastungen die Schweißer ausgesetzt waren. Dieses Dokument muss nach dem Ende der Exposition vierzig Jahre lang sicher aufbewahrt werden.
Ausweitung der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge
Die Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Mitarbeiter müssen an die neuen Gefährdungskriterien angepasst und voraussichtlich für einen deutlich größeren Kreis an Beschäftigten verpflichtend angeboten werden.
Vorbereitung statt Zeitdruck in der Fertigung
Diese Anpassungen erfordern von Geschäftsführern und Produktionsleitern im Metall- und Maschinenbau eine frühzeitige strategische Planung. Investitionen in moderne Absaugtechnik und die Umstellung der internen Dokumentationsprozesse sollten schrittweise angegangen werden, um den laufenden Betrieb nicht zu gefährden.